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Ein Schlüsseldienst-Fachmann war wegen des Vorwurfs des Wuchers angeklagt. Er hatte einer Wohnungsinhaberin für das Öffnen einer Wohnungstür 800,57 Euro abgenommen. Dabei war die Tür nur ins Schloss gefallen, nicht verriegelt. Der Angeklagte wurde aber freigesprochen.
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Wann & Wo 14.03.2018
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