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Vielerorts ist die Freude über den Wintereinbruch und Neuschnee groß. Solches Wetter birgt allerdings auch Gefahren. Hausbesitzer sind dazu verpflichtet, die Gehwege vor ihrem Grundstück von Eis und Schnee zu befreien, um Sicherheit für Fußgänger zu gewährleisten.
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Streusalz gegen Schnee verboten
Werner Krämer
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